Bauverwaltung
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Bauverwaltung Informationen
- Dieser Beitrag befindet sich im Aufbau und soll hilfreiche Informationen für Bauherrschaft, Architekten, Projektplaner und ausführende Firmen bereitstellen.
- Bitte beachten Sie die aktuellen Informationen zur Ortsplanungsrevision sowie die einschlägigen Reglemente und Merkblätter.
baueingabe
Seit dem 1. März 2022 besteht im Kanton Bern die Pflicht, das Baugesuch elektronisch über eBau einzureichen.Baugesuche, die in reiner Papierform (nicht in Verbindung mit eBau) eingereicht werden, gelten als nicht vollständig und werden wegen formellem Mangel retourniert.
Vorabklärung (voranfrage)
- Bei komplexen Bauvorhaben oder unklarer Rechtslage ist es empfehlenswert, vor der Einreichung eines Baugesuchs eine schriftliche Vorabklärung mit konkreten Fragen bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
Anhand der Auskunft können Sie die Chancen und Risiken Ihres geplanten Bauvorhabens besser einschätzen sowie unnötige Verzögerungen und Mehrkosten im Baubewilligungsverfahren vermeiden.
Eine Vorabklärung ist kostenpflichtig.
Was deckt eine Vorabklärung nicht ab?
- Vollumfängliche materielle Prüfung
- Grobe Vorprüfung der Baugesuchsunterlagen
Voraussetzungen für eine Vorabklärung
- In der Regel genügt eine einfache Vorabklärung. Die Vorabklärung
ist zwingend über eBau einzureichen: www.ebau.apps.be.ch.
Die Vorabklärung muss
- eine kurze, aussagekräftige Beschreibung (im eBau-Formular) enthalten;
- eine oder mehrere konkrete Fragestellungen enthalten;
- wo nötig entsprechende Planunterlagen, Foto(montagen) etc. umfassen.
administrative Ausgestaltung der Bauverwaltung
- Die Anforderungen an die Bauverwaltung haben in den vergangenen Jahren aufgrund zunehmend komplexer werdender gesetzlicher Vorgaben deutlich zugenommen. Da die Gemeinde Brienzwiler bisher über keinen ausgebildeten Bauverwalter verfügte, wurde nach Möglichkeiten gesucht, das notwendige Fachwissen sicherzustellen.
Der Gemeinderat hat deshalb am 19. Februar 2024 beschlossen, mit der Finances Publiques AG zusammenzuarbeiten. Die ursprünglich von der Regionalkonferenz Oberland Ost geplante regionale Bauverwaltung kam mangels ausreichender Beteiligung der Gemeinden nicht zustande, weshalb die Zusammenarbeit weitergeführt wurde.
Die Verantwortung für die Bauverwaltung verbleibt unverändert bei der Gemeinde Brienzwiler. Der Gemeindeschreiber ist die Ansprechperson für die Bevölkerung und bearbeitet die Geschäfte der Bauverwaltung. Vor allem bei der Prüfung der Bauvorhaben sowie bei der Abfassung der Bauentscheide erhält die Gemeinde fachliche Unterstützung durch eine diplomierte Bauverwalterin der Finances Publiques AG. Dies gewährleistet eine rechtskonforme und fachlich fundierte Behandlung der Baugesuche.
Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Qualität der Bauverwaltung sicherzustellen und gleichzeitig das Fachwissen innerhalb der Gemeindeverwaltung kontinuierlich weiter aufzubauen.
Veröffentlicht: 23. Juni 2026
